
Geldleistung der PKV bei Arbeitsunfähigkeit. Wird nach Ablauf einer bestimmten - frei wählbaren - Karenzzeit (8.,15., 22., 29., 43., 92., 183., 274., 365., 547. oder 729. Tag einer Arbeitsunfähigkeit) gezahlt. Auch Kombinationen unterschiedlicher Karenzen sind möglich. Keine zeitliche Begrenzung auf 78 Wochen Bezugsdauer wie in der GKV. Absicherung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (nur im Rahmen einer Vollversicherung): Damit sich PKV - Vollversicherte die auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit wichtige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten, sind von ihnen Beiträge zu zahlen.
Hierzu ist über das Versicherungsamt der Stadtverwaltung bzw. direkt beim Rentenversicherungsträger ein Antrag zu stellen. Die Beitragszahlung zur GRV sichern Sie über ein Krankentagegeld ab. Hierbei gilt folgendes Berechnungsverfahren: Bemessungsgrundlage sind mindestens 80 % des zuletzt für einen Monat versicherten Arbeitsentgelts. Maximal möglich ist ein Beitrag abgestellt auf die Beitragsbemessungsgrenze (2011 = 5.500 EUR / 4.800 EUR).