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Auslandsreise-Krankenversicherung

Versichert sind die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen im Ausland. Hierzu gehören sowohl die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung durch den Arzt / Facharzt als auch für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus. Ebenso werden schmerzstillende Zahnbehandlungen und ein medizinisch notwendiger Rücktransport erstattet. Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenkasse sollten in jedem Fall eine Reise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Krankenkassen gewähren für zahlreiche Länder überhaupt keinen Auslandsschutz.



Versicherungsschutz der GKV besteht bekanntlich nur dann, wenn das Mitglied in ein EU-Land reist oder zwischen der Bundesrepublik und dem Reiseland ein sog. Sozialversicherungsabkommen besteht. In diesen Ländern kann der (deutsche) Kassenpatient die Leistungen der
dortigen Krankenkasse bzw. des staatlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen. Darüber hinaus beinhalten die Leistungen der „Gesetzlichen“ auch keinerlei Kosten für Krankenrücktransporte oder Rettungsflüge; Kassenpatienten müssen sie auf jeden Fall selber zahlen.

Für privat Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung immer dann lohnenswert, wenn im Ausland anfallende Behandlungs- kosten eine Beitragsrückerstattung gefährden würden.