
Auch Versicherungspflichtgrenze – sie ist für die Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern in der GKV von Bedeutung. Arbeiter und Angestellte sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diese Grenze übersteigt. Seit dem 31.12.2010 werden Arbeitnehmer durch das GKV-Finanzie- rungsgesetz (GKV-FinG) dann wieder versicherungsfrei, wenn sie mit ihrem tatsächlichen Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsent- geltgrenze überschreiten (siehe Seite 23). Ein Überschreiten dieser Grenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren ist nicht mehr erforderlich!