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Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

„Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist“ - mit diesen Worten verkündete Bismarck vor über hundert Jahren den Beginn der Sozialversicherung.
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist integraler Bestandteil der Sozialversicherung und ein wichtiger Eckpfeiler des sozialen Netzes in Deutschland. Sie ist eine Pflichtversicherung - rund 90% aller Bundesbürger sind GKV-versichert.
Die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit ist für den Menschen existenziell. Dem trägt auch die GKV Rechnung, indem sie es sich zur Aufgabe gemacht hat, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“.
Die Leistungen der GKV werden von den Leistungsträgern in der Regel als Sach- und Dienstleistungen erbracht; weitere kennzeichnende Prinzipien:



  • Sachleistungsprinzip Die Leistungen der GKV werden grundsätzlich in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass der Versicherte beim Arzt, in der Apotheke, im Krankenhaus und bei anderen Leistungserbringern - außer den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen - nichts zahlen muss. Die Alternative zu diesem Prinzip ist das Kostenerstattungsprinzip.
  • Kostenerstattungsprinzip Alle GKV-Versicherten haben die Möglichkeit, anstelle von. Sach- und Dienstleistungen die so genannte Kostenerstattung zu wählen. Dadurch zahlen sie (im Prinzip wie Privatpatienten) Arztrechnung und Medikamente zunächst selber und reichen die Quittungen zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse ein. Da der Versicherte an seine Entscheidung mindestens ein Jahr gebunden ist, sind die Kassen gehalten, ihre Versicherten vor der Umstellung zu beraten. Durch die Gesundheitsreform sind die Kassen seit dem 01.04.2007 gesetzlich legitimiert, Wahltarife für ihre Versicherten anbieten, die zum Beispiel auch sog. Kostenerstattungstarife vorsehen können.
  • Solidarprinzip Das Solidarprinzip bringt zum Ausdruck, dass sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten richten: Sie bemessen sich nach einem %-Satz des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens. Das gesundheitliche Risiko sowie Alter und Geschlecht der Versicherten sind unerheblich; der Leistungsanspruch ist auch nicht von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Ehegatten ist ein besonderer Ausdruck des Solidaritätsprinzips.
  • Wirtschaftlichkeitsgebot Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot müssen die Leistungen der Krankenkassen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und das notwendige Maß nicht überschreiten - Leistungen, die nicht notwendig sind, dürfen die Krankenkassen nicht bewilligen. Dieses „Kostenbewusstsein“ steht geradezu im Mittelpunkt aller politischen Diskussionen und Reformbemühungen.
  • Prinzip der gegliederten Krankenversicherung Die GKV ist organisatorisch eine gegliederte Versicherung: Es gibt keinen einheitlichen Versicherungsträger, vielmehr verschiedene Kassenarten mit regionaler, berufsständischer oder branchenspezifischer Ausrichtung. Diese Gliederung ist ein wichtiger Garant für ein freiheitliches Gesundheitswesen und Versichertennähe.
  • Selbstverwaltungsprinzip Die einzelnen Versicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllen. Dieses Selbstverwaltungsprinzip findet seinen Ausdruck u. a. auch darin, dass die Selbstverwaltung in ehrenamtlicher Tätigkeit von Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber ausgeübt wird. Als Organ fungiert der Verwaltungsrat; die laufenden Verwaltungsgeschäfte werden von einem für sechs Jahre gewählten Vorstand hauptamtlich geführt.