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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)

Die Gesundheit ist eines der höchsten Lebensgüter des Menschen - sie zu erhalten bzw. wieder herzustellen, ist existenziell.
Die Kosten, um einen leichten Schnupfen zu überbrücken, kann sicher jeder tragen. Was ist aber, wenn es z.B. um eine komplizierte Organtransplantation geht? Gerade an diesem exemplarischen Beispiel lässt sich die Bedeutung des „Versicherungsgedankens“ darstellen. Mit dem Abschluss einer Versicherung sorgt man für solche „Wechselfälle des Lebens“ vor, die aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht mehr zu bewältigen wären. Das Krankheitsrisiko - und besonders dessen wirtschaftlich-finanziellen Folgen - ist für den Einzelnen nicht zu kalkulieren. Niemand kann einschätzen bzw. voraussehen, wann er krank wird. Mit Hilfe der Versicherung schließen sich viele Personen zusammen, die wegen der wirtschaftlichen Folgen gleichartiger Risiken (z.B. Krankheit) vorsorgen. Gemeinsam zahlen sie in einen großen „Topf“, aus dem der Einzelne dann im „Krankheitsfall“ bedient wird.

In diesem Sinne deckt die Private Krankenversicherung (PKV) die Aufwendungen für
  • Ambulante Heilbehandlung: u. a. die Kosten für Beratungen, Röntgen, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
  • Stationäre Heilbehandlung: u. a. Krankenhausleistungen, Pflegesätze
  • Zahnärztliche Behandlung: u. a. Zahnersatz, Zahn- und Kieferregulierung, Zahnbehandlung
  • Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfällen
  • Zahlung eines Krankengeldes
  • zusätzliche Bedürfnisse, die durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht gedeckt werden:
  • zum Beispiel privatärztliche Behandlung, Ein- oder Zweibettzimmer



Die Private Krankenversicherung ist ihrem Wesen nach eine Personenversicherung. Sie beruht auf dem für jede Versicherung kennzeichnenden Äquivalenzprinzip: Der Beitrag des einzelnen Versicherten richtet sich nach dem „Wert“ seines Versicherungsschutzes - wird also letztlich durch die Schwere des übernommenen Risikos bestimmt. Mithin sind Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Gesundheitszustand sowie Leistungsumfang und ggf. vereinbarte Selbstbeteiligungen von besonderer Bedeutung. Träger der PKV sind Versicherungsunternehmen in den Rechtsformen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als Aktiengesellschaft (AG). Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherer:
  • Voller Versicherungsschutz für Personen, die nicht gesetzlich versichert sein müssen - zum Beispiel Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten sowie für Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von z. Zt. 4.125 EUR monatlich (49.500 EUR p. a.); diese Grenze gilt in ganz Deutschland.
  • Ergänzender Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte mit individuellen Versorgungsbedürfnissen - zum Beispiel hinsichtlich Krankenhausaufenthalt, Auslandsreisen, Verdienstausfall.



Die privaten Krankenversicherer erbringen ihre Leistungen grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip - sie übernehmen keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Leistungserbringern. Der Versicherte erhält als Vertragspartner des Leistungserbringers eine Rechnung, die er begleicht und dann teilweise oder voll von seinem Versicherer erstattet bekommt.